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Drosselung am Roller: was beim Entdrosseln rechtlich gilt

Einen Roller zu entdrosseln und damit auf öffentlichen Straßen zu fahren, ist nicht erlaubt. Die Betriebserlaubnis erlischt, und wer ohne passende Fahrerlaubnis fährt, begeht eine Straftat nach § 21 StVG. Legal schneller fahren Sie nur mit einem anderen Fahrzeug und dem dafür nötigen Führerschein.

Zuletzt aktualisiert: 08.11.2026

Was ist eine Drosselung am Roller?

Eine Drosselung begrenzt die Höchstgeschwindigkeit eines Rollers auf den Wert, für den er zugelassen ist. Hersteller drosseln, damit ein Fahrzeug in eine bestimmte Fahrzeug- und Führerscheinklasse fällt. Viele 50-ccm-Roller gibt es deshalb als 25-km/h-Mofaroller und als 45-km/h-Kleinkraftrad, technisch oft auf derselben Basis.

Die gedrosselte Ausführung ist Teil der Betriebserlaubnis. In den Fahrzeugpapieren steht die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, und genau dieser Wert entscheidet, welche Fahrerlaubnis und welche Versicherung nötig sind.

25 km/h oder 45 km/h: welche Klasse gilt?

MofaKleinkraftradLeichtkraftrad
Höchstgeschwindigkeitbis 25 km/hbis 45 km/hüber 45 km/h
FahrerlaubnisMofa-Prüfbescheinigung (§ 5 FeV)Klasse AMA1 oder B mit Schlüsselzahl 196
Mindestalter15 Jahre15 Jahre (bis 16 nur im Inland)A1: 16 Jahre; B196: 25 Jahre
KennzeichenVersicherungskennzeichenVersicherungskennzeichenAmtliches Kennzeichen

Rechtsgrundlagen: Mofas sind nach § 4 Abs. 1 FeV einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor, deren Bauart höchstens 25 km/h auf ebener Bahn zulässt. Sie sind fahrerlaubnisfrei, Sie brauchen aber eine Prüfbescheinigung nach § 5 FeV. Die Klasse AM umfasst nach § 6 FeV leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der EU-Klasse L1e-B, also Kleinkrafträder bis 45 km/h. Die Mindestalter stehen in § 10 FeV. Wer einen Autoführerschein der Klasse B hat, darf nach § 6 Abs. 3 FeV auch Fahrzeuge der Klasse AM fahren.

Was passiert rechtlich beim Entdrosseln?

Die Betriebserlaubnis erlischt

Nach § 19 Abs. 2 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis, wenn durch eine Änderung die genehmigte Fahrzeugart geändert wird, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist oder sich das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert. Eine entfernte Drossel trifft meist mehrere Punkte gleichzeitig: Aus dem Mofa wird faktisch ein Kleinkraftrad, aus dem Kleinkraftrad ein Leichtkraftrad.

Laut bussgeldkatalog.org gilt für das Fahren mit erloschener Betriebserlaubnis:

VerstoßBußgeldPunkte
Fahren trotz erloschener Betriebserlaubnis50 €–
… mit Gefährdung der Verkehrssicherheit90 €1
Halter ordnet die Fahrt an oder lässt sie zu, mit Gefährdung135 €1
Zulassungsfreies Fahrzeug, das nun zulassungspflichtig wäre70 €1

Ein Roller, der schneller als 45 km/h fährt, ist kein Kleinkraftrad mehr und dürfte mit Versicherungskennzeichen nicht gefahren werden.

Fahren ohne Fahrerlaubnis: eine Straftat

Das deutlich schwerere Problem ist die Fahrerlaubnis. Wer mit Mofa-Prüfbescheinigung ein Fahrzeug fährt, das 45 km/h erreicht, oder mit Klasse AM ein Fahrzeug über 45 km/h, hat nicht die erforderliche Fahrerlaubnis.

§ 21 StVG sieht dafür vor:

  • Vorsatz: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
  • Fahrlässigkeit: Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen.
  • Halter: Strafbar macht sich auch der Halter, der anordnet oder zulässt, dass jemand ohne die erforderliche Fahrerlaubnis fährt. Bei Jugendlichen sind das häufig die Eltern.

Ein Strafverfahren kann sich zudem auf den späteren Erwerb weiterer Führerscheinklassen auswirken.

Versicherungsschutz und Regress

Ein entdrosselter Roller verliert nicht einfach jeden Versicherungsschutz: Gegenüber Unfallopfern muss die Kfz-Haftpflicht in der Regel zahlen. Sie kann sich das Geld aber vom Fahrer und vom Versicherungsnehmer zurückholen.

Nach § 5 KfzPflVV darf der Versicherer unter anderem vereinbaren, dass das Fahrzeug nur mit der vorgeschriebenen Fahrerlaubnis gefahren wird. Bei Verletzung einer solchen Obliegenheit oder wegen Gefahrerhöhung ist die Leistungsfreiheit auf höchstens je 5.000 Euro begrenzt. Bei Fragen zu einem konkreten Fall hilft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Was Eltern als Halter wissen sollten

Bei Mofas und 45-km/h-Rollern von Jugendlichen sind oft die Eltern als Halter eingetragen und Versicherungsnehmer. Damit tragen sie ein eigenes Risiko:

  • Strafbarkeit: Nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG macht sich der Halter strafbar, der anordnet oder zulässt, dass jemand ohne erforderliche Fahrerlaubnis fährt. Nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 StVG ist auch die fahrlässige Begehung strafbar, etwa wenn ein Halter die Veränderung hätte bemerken müssen.
  • Bußgeld: Wer als Halter die Fahrt mit erloschener Betriebserlaubnis anordnet oder zulässt, riskiert bei Gefährdung 135 Euro und einen Punkt.
  • Regress: Als Versicherungsnehmer können Eltern nach einem Unfall vom Versicherer in Regress genommen werden.

Ein kurzer Blick auf Tacho und Fahrzeugpapiere nach Werkstattbesuchen oder Teilekäufen schützt vor bösen Überraschungen.

Wo sitzen Drosseln typischerweise?

Hersteller begrenzen die Geschwindigkeit je nach Modell an verschiedenen Stellen, oft an mehreren gleichzeitig. Der Überblick dient nur der Einordnung, etwa beim Kauf eines gebrauchten Rollers.

BereichArt der Begrenzung
VariomatikBegrenzter Übersetzungsbereich, z. B. durch Anschläge oder abgestimmte Gewichte
AuspuffVerengungen in Krümmer oder Topf, abgestimmter Katalysator
Zündung / CDIDrehzahl- oder Geschwindigkeitsbegrenzung in der Elektronik
AnsaugtraktVerengter Ansaugstutzen, begrenzter Gasschieberweg, Bedüsung

Was eine CDI technisch macht, erklärt die Seite CDI am Roller; die Funktion der Variomatik steht unter Variomatikgewichte. Verschlissene Teile ersetzen Sie immer durch Teile, die dem Serienzustand und den Fahrzeugpapieren entsprechen.

Gebrauchten Roller kaufen: entdrosselt oder nicht?

Gebrauchtroller sind manchmal bereits verändert. Der neue Halter trägt dann das Risiko, sobald er damit fährt. Achten Sie beim Kauf auf:

  • Höchstgeschwindigkeit in den Papieren im Vergleich zur Probefahrt
  • Nicht serienmäßige Auspuffanlage ohne Prüfzeichen oder Teilegutachten
  • Fehlende oder auffällig veränderte Teile im Ansaug- und Variobereich
  • Klauseln wie „für Bastler“ oder „offen“ in der Anzeige

Was im Kaufvertrag stehen sollte, steht im Ratgeber Kaufvertrag. Zur Bedeutung von Typenschild und Betriebserlaubnis siehe Typenschild und ABE.

Legale Alternativen, wenn 25 oder 45 km/h nicht reichen

Wer schneller unterwegs sein möchte, hat legale Wege:

  1. Vom Mofa zum Kleinkraftrad: Mit der Klasse AM (ab 15 Jahren) dürfen Sie Kleinkrafträder bis 45 km/h fahren. Ein ab Werk als 45-km/h-Version zugelassener Roller ist der saubere Weg.
  2. Klasse A1: Ab 16 Jahren dürfen Sie Leichtkrafträder bis 125 ccm fahren. Das Fahrzeug braucht dann ein amtliches Kennzeichen.
  3. Schlüsselzahl 196: Inhaber der Klasse B ab 25 Jahren, die die Klasse B seit mindestens fünf Jahren haben, können nach einer Fahrerschulung ohne Prüfung Leichtkrafträder bis 125 ccm fahren. Die Berechtigung gilt nur in Deutschland und ist keine Klasse A1.
  4. Umbau mit Abnahme: Manche Änderungen lassen sich mit Gutachten und Eintragung legalisieren. Eine höhere Höchstgeschwindigkeit ändert aber die Fahrzeugklasse; ob das für Ihr Modell möglich ist, klären Sie vorab mit einer Prüforganisation.

Mehr zu erlaubten Änderungen steht im Ratgeber Tuning.

Häufige Fragen

Ist Entdrosseln strafbar? +

Das Entdrosseln selbst ist kein eigener Straftatbestand, aber die Betriebserlaubnis erlischt, und das Fahren damit ist eine Ordnungswidrigkeit. Reicht die Fahrerlaubnis für das schnellere Fahrzeug nicht aus, ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG eine Straftat.

Was passiert, wenn man mit einem entdrosselten Roller erwischt wird? +

Möglich sind ein Bußgeld wegen erloschener Betriebserlaubnis, ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Folgen für den späteren Führerschein. Auch der Halter, oft die Eltern, kann sich strafbar machen, wenn er die Fahrt zulässt.

Zahlt die Versicherung bei einem Unfall mit entdrosseltem Roller? +

Gegenüber dem Unfallgegner zahlt die Haftpflichtversicherung in der Regel. Vom Fahrer und Versicherungsnehmer kann sie das Geld wegen Obliegenheitsverletzung oder Gefahrerhöhung zurückfordern, nach § 5 KfzPflVV bis zu je 5.000 Euro.

Darf ich mit Autoführerschein einen 45-km/h-Roller fahren? +

Ja. Die Klasse B schließt die Klasse AM ein, damit dürfen Sie Kleinkrafträder bis 45 km/h fahren. Für Leichtkrafträder bis 125 ccm brauchen Sie A1 oder die Schlüsselzahl 196.

Darf ich die Drossel auf einem Privatgelände entfernen? +

Auf einem abgeschlossenen, nicht öffentlich zugänglichen Privatgelände gelten die Regeln für den öffentlichen Straßenverkehr nicht. Sobald der Roller wieder auf öffentlichen Straßen fährt, muss er dem genehmigten Zustand entsprechen.

Das wird als Nächstes gefragt

Quellen

  • § 21 StVG Fahren ohne Fahrerlaubnis, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html (abgerufen 08.11.2026)
  • § 19 StVZO Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.html (abgerufen 08.11.2026)
  • § 4 FeV Erlaubnispflicht und Ausweispflicht, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__4.html (abgerufen 08.11.2026)
  • § 5 FeV Sonderbestimmungen für das Führen von Mofas, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__5.html (abgerufen 08.11.2026)
  • § 6 FeV Einteilung der Fahrerlaubnisklassen, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html (abgerufen 08.11.2026)
  • § 10 FeV Mindestalter, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__10.html (abgerufen 08.11.2026)
  • § 5 KfzPflVV Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/kfzpflvv/__5.html (abgerufen 08.11.2026)
  • Erlöschen der Betriebserlaubnis, bussgeldkatalog.org, https://www.bussgeldkatalog.org/erloeschen-betriebserlaubnis/ (abgerufen 08.11.2026)
  • „B 196“ – Klasse B mit Schlüsselzahl 196, Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin, https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/aktuelles/artikel.1445528.php (abgerufen 08.11.2026)

Keine Rechtsberatung. Angaben nach bestem Wissen zum genannten Stand; im Zweifel gilt der Gesetzestext.