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Kaufvertrag für den E-Scooter: Muster und Pflichtangaben

Für den Verkauf eines gebrauchten E-Scooters reicht ein formloser schriftlicher Kaufvertrag, eine gesetzliche Form gibt es nicht. Hinein gehören Verkäufer und Käufer, Modell, Fahrzeug-Identifizierungsnummer, ABE-Nummer, Preis, bekannte Mängel und beim Privatverkauf der Gewährleistungsausschluss.

Zuletzt aktualisiert: 08.11.2026

Muss ein Kaufvertrag für einen E-Scooter schriftlich sein?

Nein. Das Gesetz schreibt für den Kauf eines E-Scooters keine Form vor. Der Vertrag kommt zustande, sobald sich Verkäufer und Käufer über Sache und Preis einig sind (§ 433 BGB), auch mündlich oder im Kleinanzeigen-Chat.

Schriftlich ist trotzdem der bessere Weg. Streit nach einem Gebrauchtkauf dreht sich meist um drei Punkte: den Zustand des Scooters bei Übergabe, die Mängel, die der Käufer kannte, und den Gewährleistungsausschluss. Ein unterschriebenes Blatt klärt alle drei. Machen Sie zwei Ausfertigungen, jede Seite behält eine.

Was muss in den Kaufvertrag?

AngabeWo Sie sie findenWarum sie wichtig ist
Name und Anschrift beider SeitenPersonalausweisVertragspartner eindeutig festhalten
Hersteller und ModellFabrikschild, Rechnungbeschreibt die Kaufsache
Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) bzw. Serien- oder RahmennummerFabrikschild und Rahmen, meist rechtsmacht den Scooter eindeutig, hilft bei Diebstahlverdacht
ABE-Nummer (Genehmigungsnummer)Fabrikschild, Datenbestätigungohne Betriebserlaubnis kein Straßenbetrieb
VersicherungsplaketteAufkleber hinten, VersicherungsbescheinigungVertrag geht mit über, Meldung nötig
ZubehörListe beim Verkaufspäteren Streit über „fehlende Teile“ vermeiden
Kaufpreis und ZahlungsartVereinbarungNachweis der Zahlung
Bekannte Mängelehrliche Bestandsaufnahmebekannte Mängel kann der Käufer später nicht rügen
Gewährleistungsausschlussnur Privatverkaufbegrenzt die Haftung des Verkäufers

Bei E-Scootern, die seit dem 1. April 2026 neu in den Verkehr kommen, schreibt die eKFV ein Fabrikschild mit Hersteller, Baujahr, FIN, Höchstgeschwindigkeit und der Genehmigungsnummer der Betriebserlaubnis vor (Anlage 1 eKFV). Ältere Modelle tragen meist ein Typenschild mit Seriennummer; die ABE-Daten stehen dann in der Datenbestätigung. Wie Sie beides lesen, steht unter Typenschild und ABE prüfen.

Mustertext: Kaufvertrag E-Scooter zum Kopieren

Kopieren Sie den Text in ein Dokument, füllen Sie die Felder in eckigen Klammern aus und streichen Sie, was nicht zutrifft.

KAUFVERTRAG ÜBER EINEN GEBRAUCHTEN E-SCOOTER (PRIVATVERKAUF)

Verkäufer/in: [Vorname Name], [Straße Nr.], [PLZ Ort], Tel. [ ]
Käufer/in:    [Vorname Name], [Straße Nr.], [PLZ Ort], Tel. [ ]
Ausweis Käufer/in geprüft: [Ausweisnummer, letzte 4 Stellen]

1. Kaufsache
Hersteller / Modell:                    [ ]
Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
bzw. Serien-/Rahmennummer:              [ ]
ABE-Nummer (Genehmigungsnummer):        [ ]
Baujahr / Kaufdatum neu:                [ ]
Kilometerstand laut Display:            [ ] km
Akku:                                   [ ] (Original / getauscht am [ ])

2. Unterlagen und Zubehör
[ ] Datenbestätigung zur ABE bzw. Bescheinigung über die Einzelbetriebserlaubnis
[ ] Originalrechnung   [ ] Bedienungsanleitung   [ ] Ladegerät
[ ] Schlüssel/Schloss  [ ] Sonstiges: [ ]

3. Versicherungsplakette
[ ] Am Scooter klebt eine gültige Plakette Nr. [ ] für das Verkehrsjahr [ ],
    Versicherer: [ ]. Der Vertrag geht mit dem Verkauf auf den Käufer über
    (§§ 95, 122 VVG). Beide Seiten melden den Verkauf unverzüglich dem Versicherer.
[ ] Es besteht keine gültige Versicherung. Der Käufer schließt vor der ersten
    Fahrt auf öffentlichen Straßen selbst eine Versicherung ab.

4. Zustand und bekannte Mängel
Dem Käufer sind folgende Mängel und Gebrauchsspuren bekannt:
[ ]
Der Verkäufer erklärt, dass an Motorsteuerung, Software und Höchstgeschwindigkeit
keine Veränderungen vorgenommen wurden: [ ] richtig  [ ] nicht richtig: [ ]

5. Kaufpreis
Kaufpreis: [ ] Euro, in Worten: [ ] Euro
[ ] bar bei Übergabe erhalten   [ ] per Überweisung am [ ] eingegangen

6. Gewährleistung
Der Scooter wird unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung verkauft, soweit
gesetzlich zulässig. Unberührt bleiben die Haftung für arglistig verschwiegene
Mängel, für eine übernommene Garantie sowie für Schäden aus der Verletzung von
Leben, Körper oder Gesundheit und für grob fahrlässig oder vorsätzlich
verursachte Schäden.

7. Eigentum
Der Verkäufer versichert, Eigentümer des Scooters zu sein und dass dieser frei
von Rechten Dritter ist. Das Eigentum geht mit vollständiger Zahlung über.

8. Übergabe
Übergabe am [Datum] um [Uhrzeit] in [Ort].

[Ort, Datum]                         [Ort, Datum]
______________________               ______________________
Unterschrift Verkäufer/in            Unterschrift Käufer/in

Das Muster ist für den Verkauf unter Privatleuten gedacht. Verkauft ein Händler oder ein Gewerbetreibender an einen Verbraucher, ist Abschnitt 6 so nicht wirksam (siehe unten).

Gewährleistung ausschließen: Wann geht das?

Beim Kauf haftet der Verkäufer grundsätzlich zwei Jahre ab Übergabe für Sachmängel (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Unter Privatleuten darf diese Haftung vertraglich ausgeschlossen werden. Zwei Grenzen gelten immer:

  • Arglist: Wer einen Mangel kennt und verschweigt, kann sich nicht auf den Ausschluss berufen (§ 444 BGB). Ein bekannter Akkudefekt gehört deshalb in Abschnitt 4.
  • Garantie: Sagt der Verkäufer eine Eigenschaft als Garantie zu, haftet er dafür trotz Ausschluss (§ 444 BGB).

Umgekehrt schützt die Mängelliste den Verkäufer: Was der Käufer beim Kauf kennt, kann er später nicht als Mangel geltend machen (§ 442 BGB).

Anders beim Händler. Verkauft ein Unternehmer an einen Verbraucher, ist das ein Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB). Einen Gewährleistungsausschluss kann der Händler dann nicht durchsetzen (§ 476 Abs. 1 BGB). Bei gebrauchter Ware darf er die Frist lediglich auf ein Jahr verkürzen, und auch das nur, wenn er den Käufer eigens darauf hinweist und es ausdrücklich und gesondert vereinbart wird (§ 476 Abs. 2 BGB).

Was passiert mit der Versicherungsplakette?

Die Plakette ist ein fest verklebter Aufkleber und der Nachweis, dass für genau diesen Scooter eine Haftpflichtversicherung besteht (§ 56 FZV). Wird der Scooter verkauft, tritt der Käufer kraft Gesetzes in den laufenden Versicherungsvertrag ein (§§ 95, 122 VVG). Für den Beitrag des laufenden Versicherungsjahres haften Verkäufer und Käufer gemeinsam (§ 95 Abs. 2 VVG).

Drei Dinge sollten Sie wissen:

  1. Melden: Der Verkauf muss dem Versicherer unverzüglich angezeigt werden. Unterbleibt das, kann der Versicherer im Schadenfall unter Umständen leistungsfrei sein (§ 97 VVG).
  2. Kündigen: Der Käufer kann den übernommenen Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Kauf kündigen, der Versicherer innerhalb eines Monats ab Kenntnis mit Monatsfrist (§ 96 VVG).
  3. Schon gekündigt? Hat der Verkäufer seinen Vertrag vor dem Verkauf beendet, ist die Plakette ungültig und muss entfernt werden (§ 56 Abs. 6 FZV). Dann braucht der Käufer vor der ersten Fahrt eine eigene Versicherung.

Halten Sie deshalb im Vertrag fest, welcher Fall vorliegt. Kosten und Abschluss erklärt die Seite E-Scooter-Versicherung.

Checkliste für die Übergabe

  1. Ausweis des Käufers ansehen und die Daten mit dem Vertrag abgleichen.
  2. FIN bzw. Seriennummer am Scooter mit der Nummer in Vertrag und Unterlagen vergleichen.
  3. Datenbestätigung zur ABE und, falls vorhanden, die Originalrechnung übergeben. Fehlt die Rechnung, lohnt beim Kauf ein zweiter Blick, ob der Scooter wirklich vom Verkäufer stammt.
  4. Probefahrt auf Privatgelände oder, mit gültiger Plakette, auf einem Radweg.
  5. Mängel gemeinsam in Abschnitt 4 eintragen, Fotos vom Zustand machen.
  6. Geld prüfen oder Zahlungseingang abwarten, dann beide Ausfertigungen unterschreiben.
  7. Verkauf beim Versicherer melden.

Was Sie als Käufer vor der Unterschrift am Scooter selbst prüfen sollten, vom Akku bis zu Hinweisen auf Manipulation, steht in der Checkliste Gebrauchten E-Scooter kaufen.

Häufige Fragen

Ist ein Kaufvertrag für einen gebrauchten E-Scooter Pflicht? +

Nein. Ein Kaufvertrag über eine bewegliche Sache ist auch mündlich oder per Chat wirksam. Schriftlich sollten Sie ihn trotzdem festhalten: Nur so lässt sich später belegen, welcher Zustand, welche Mängel und welcher Preis vereinbart waren.

Kann ich beim Privatverkauf die Gewährleistung ausschließen? +

Ja, unter Privatleuten ist das üblich und zulässig. Der Ausschluss greift aber nicht für Mängel, die Sie arglistig verschwiegen haben, und nicht für eine übernommene Garantie (§ 444 BGB). Ein Händler kann die Gewährleistung gegenüber Verbrauchern nicht ausschließen.

Geht die E-Scooter-Versicherung beim Verkauf auf den Käufer über? +

Ja. Nach §§ 95 und 122 VVG tritt der Käufer in den laufenden Haftpflichtvertrag ein. Der Verkauf muss dem Versicherer unverzüglich gemeldet werden (§ 97 VVG). Käufer und Versicherer können den übergegangenen Vertrag innerhalb eines Monats kündigen.

Welche Unterlagen gehören zum Verkauf dazu? +

Vor allem die Datenbestätigung zur Allgemeinen Betriebserlaubnis oder die Bescheinigung über die Einzelbetriebserlaubnis. Sie muss bei der Fahrt aufbewahrt und auf Verlangen vorgezeigt werden (§ 2 Abs. 1 eKFV). Dazu kommen Ladegerät, Schlüssel, Bedienungsanleitung und, falls vorhanden, die Originalrechnung.

Darf ich einen E-Scooter ohne ABE verkaufen? +

Verkaufen dürfen Sie ihn. Im Vertrag muss dann aber klar stehen, dass keine Betriebserlaubnis vorliegt und der Scooter nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden darf. Verschweigen Sie das, hilft auch der Gewährleistungsausschluss nicht.

Das wird als Nächstes gefragt

Quellen

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 433, 438, 442, 444, 474, 476, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/ (abgerufen 08.11.2026)
  • Versicherungsvertragsgesetz (VVG), §§ 95–97 und 122, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/ (abgerufen 08.11.2026)
  • Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), § 2 und Anlage 1 (Fabrikschild, FIN), Stand nach Verordnung vom 30.01.2026, https://www.gesetze-im-internet.de/ekfv/ (abgerufen 08.11.2026)
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), § 56 Versicherungsplakette, https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/ (abgerufen 08.11.2026)

Keine Rechtsberatung. Angaben nach bestem Wissen zum genannten Stand; im Zweifel gilt der Gesetzestext.