So gehen Sie vor
- 1 Fabrikschild suchen. Suchen Sie auf der rechten Seite von Trittbrett, Rahmen und Lenksäule nach dem Schild mit Hersteller, Typ und Genehmigungsnummer.
- 2 ABE-Nummer notieren. Schreiben Sie die Genehmigungsnummer der ABE ab oder fotografieren Sie das Schild; notieren Sie auch Typ und Hersteller.
- 3 KBA-Liste öffnen. Laden Sie auf kba.de die Übersicht der Allgemeinen Betriebserlaubnisse für Elektrokleinstfahrzeuge herunter.
- 4 Eintrag abgleichen. Suchen Sie nach der ABE-Nummer und vergleichen Sie Typbezeichnung und Handelsbezeichnung mit Ihrem Scooter.
- 5 Abweichungen klären. Findet sich die Nummer nicht oder passt der Typ nicht, fragen Sie beim Hersteller oder Händler nach, bevor Sie fahren.
Wo sitzt das Typenschild am E-Scooter?
Die eKFV schreibt in Anlage 1 Nr. 2.1 vor, dass das Fabrikschild auf der rechten Fahrzeugseite sitzt, gut sichtbar und leicht zugänglich, und zwar an einem Teil, das bei normaler Nutzung, Wartung oder Reparatur voraussichtlich nicht ersetzt wird. Wo genau, entscheidet der Hersteller. Suchen Sie also auf der rechten Seite von Trittbrett, Rahmen und Lenksäule.
Neben dem Fabrikschild trägt jeder zugelassene E-Scooter eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN). Sie steht auf dem Schild und zusätzlich direkt am Rahmen oder einem ähnlichen Fahrzeugteil, ebenfalls auf der rechten Seite. Dort ist sie eingeschlagen, gestanzt, geätzt oder lasergraviert, damit sie sich nicht entfernen oder ändern lässt (Anlage 1 Nr. 3.1.3 und 3.1.4).
Welche Angaben stehen auf dem Typenschild?
Anlage 1 Nr. 2.2 der eKFV legt sechs Pflichtangaben fest. Weitere Angaben sind auf dem Fabrikschild ausdrücklich unzulässig, deshalb finden Sie dort zum Beispiel keine Akku- oder Ladegerätedaten.
| Angabe | Was sie bedeutet |
|---|---|
| Hersteller | Name des Herstellers des Fahrzeugs |
| Fahrzeugtyp | Typbezeichnung, unter der die Genehmigung erteilt wurde |
| Baujahr | Jahr der Herstellung |
| Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) | eindeutige Nummer dieses einen Scooters |
| Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit | höchstens 20 km/h, sonst kein Elektrokleinstfahrzeug |
| Genehmigungsnummer | Nummer der ABE oder der Einzelbetriebserlaubnis |
Die Höchstgeschwindigkeit ist dabei mehr als eine Information: § 1 eKFV definiert Elektrokleinstfahrzeuge über eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 und nicht mehr als 20 km/h. Ein Scooter mit 25 km/h auf dem Schild ist für den deutschen Straßenverkehr nicht zugelassen.
Was ist die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)?
Die ABE ist die Genehmigung für einen ganzen Fahrzeugtyp. Das Kraftfahrt-Bundesamt erteilt sie auf Antrag des Herstellers für die Serienproduktion, wenn der Typ die Anforderungen der eKFV erfüllt. Dazu gehören unter anderem die Bremsverzögerung, die Beleuchtung, die Glocke als Schallzeichen und weitere Sicherheitsanforderungen (§§ 4 bis 7 eKFV).
Nach § 2 Abs. 1 eKFV darf ein E-Scooter nur in Betrieb gesetzt werden, wenn
- er einem Typ mit ABE entspricht oder eine Einzelbetriebserlaubnis hat,
- eine gültige Versicherungsplakette angebracht ist,
- FIN und Fabrikschild nach Anlage 1 vorhanden sind und
- die technischen Anforderungen der Verordnung eingehalten werden.
Zu jedem Fahrzeug mit ABE gehört eine Datenbestätigung des Herstellers. Die eKFV verlangt, sie aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Die Versicherungsplakette aus Punkt 2 bekommen Sie beim Abschluss der E-Scooter-Versicherung.
Mit der Änderungsverordnung vom 30. Januar 2026 gelten für neu in Verkehr kommende Fahrzeuge teils neue Bauvorschriften, etwa zu Fahrtrichtungsanzeigern. § 15 eKFV regelt die Übergangsfristen bis Ende 2026; Scooter, die vorher nach altem Recht in Verkehr gekommen sind, bleiben zulässig.
ABE oder Einzelbetriebserlaubnis: was ist der Unterschied?
Die ABE gilt für alle baugleichen Fahrzeuge eines Typs. Die Einzelbetriebserlaubnis (§ 21 StVZO) wird dagegen für ein einzelnes Fahrzeug erteilt, etwa für einen Import ohne deutsche Typgenehmigung.
Das KBA weist darauf hin, dass es für Einzelgenehmigungen nicht zuständig ist. Besitzer eines Scooters ohne ABE sollen sich zuerst beim Hersteller erkundigen und gegebenenfalls einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr ansprechen. Ob ein Fahrzeug eine Einzelbetriebserlaubnis bekommen kann, hängt davon ab, ob es die Anforderungen der eKFV technisch erfüllt. Ein Scooter mit mehr als 20 km/h oder mehr als 500 W Nenndauerleistung erfüllt sie nicht.
Typenschild, Versicherungsplakette, FIN: was ist was?
Am E-Scooter finden sich mehrere Kennzeichnungen, die leicht verwechselt werden:
| Kennzeichnung | Was sie belegt | Wer sie vergibt |
|---|---|---|
| Fabrikschild (Typenschild) | Hersteller, Typ, Baujahr, FIN, Höchstgeschwindigkeit, Genehmigungsnummer | Hersteller |
| FIN am Rahmen | Identität genau dieses Fahrzeugs | Hersteller |
| Versicherungsplakette | bestehende Haftpflichtversicherung | Versicherer |
| Datenbestätigung | Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ | Hersteller |
Die Plakette ersetzt das Fabrikschild nicht: Für den Straßenverkehr braucht der Scooter beides.
So prüfen Sie die ABE-Nummer beim KBA
Das Kraftfahrt-Bundesamt veröffentlicht eine Übersicht aller erteilten Allgemeinen Betriebserlaubnisse für Elektrokleinstfahrzeuge als Excel-Datei. Die Liste enthält ABE-Nummer, Genehmigungsdatum, Typbezeichnung, Handelsbezeichnung und Genehmigungsinhaber.
- Fabrikschild suchen und die Genehmigungsnummer abschreiben.
- Auf kba.de die Liste „Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeuge gemäß eKFV“ herunterladen.
- In der Tabelle nach der Nummer suchen.
- Typbezeichnung und Handelsbezeichnung mit Ihrem Scooter vergleichen.
- Bei Abweichungen den Hersteller oder Händler fragen, bevor Sie losfahren.
Lassen Sie sich nicht verunsichern, wenn als Genehmigungsinhaber nicht die bekannte Marke steht. Häufig hält ein Importeur oder Vertriebspartner die ABE; die Liste des KBA führt etwa Ninebot-Modelle unter einem anderen Unternehmen als Inhaber. Entscheidend ist, dass Nummer und Typ zusammenpassen.
Was gilt, wenn der E-Scooter keine ABE hat?
Ohne ABE oder Einzelbetriebserlaubnis ist der Scooter kein zulässiges Elektrokleinstfahrzeug. Er darf nicht auf Straßen, Radwegen oder Gehwegen gefahren werden, und auch der Halter darf das Fahren nicht anordnen oder zulassen (§ 2 Abs. 4 eKFV).
| Situation | Folge |
|---|---|
| Fahren ohne ABE oder Einzelbetriebserlaubnis | Bußgeld, laut bussgeldkatalog.org 70 € |
| zusätzlich ohne Haftpflichtversicherung | Straftat nach § 30 Abs. 1 PflVG: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe |
| Nutzung auf abgesperrtem Privatgelände | zulässig, wenn der Eigentümer zustimmt |
Typische Fälle ohne deutsche ABE sind Import-Scooter, die für andere Länder mit 25 km/h oder mehr ausgelegt sind, und Billigangebote ohne Angabe einer Genehmigungsnummer. Achten Sie beim Kauf deshalb auf den Hinweis „mit Straßenzulassung“ und lassen Sie sich die ABE-Nummer nennen. Modelle mit ABE finden Sie im Vergleich E-Scooter mit Straßenzulassung.
Wann erlischt die Betriebserlaubnis?
Eine einmal erteilte Betriebserlaubnis bleibt grundsätzlich bestehen. Nach § 19 Abs. 2 StVZO erlischt sie aber, wenn Änderungen am Fahrzeug vorgenommen werden, durch die
- die genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
- eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
- das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
§ 2 Abs. 3 eKFV verweist auf diese Regel: Ist die Betriebserlaubnis erloschen, darf der Scooter nicht mehr in Betrieb gesetzt werden. Der häufigste Fall ist das Entdrosseln. Ein Scooter, der schneller als 20 km/h fährt, ist kein Elektrokleinstfahrzeug mehr. Was das für Versicherung und Fahrerlaubnis bedeutet, steht im Ratgeber E-Scooter-Tuning.
Bei Reparaturen sind Sie mit Originalteilen oder gleichwertigen Ersatzteilen auf der sicheren Seite. Im Zweifel fragen Sie beim Hersteller nach, ob ein Teil die Genehmigung berührt.
Worauf beim Kauf eines gebrauchten E-Scooters achten?
- Fabrikschild vorhanden und lesbar, FIN am Rahmen stimmt mit dem Schild überein.
- ABE-Nummer in der KBA-Liste auffindbar, Typ passt.
- Datenbestätigung wird mitgegeben.
- Höchstgeschwindigkeit im Display oder in der App nicht über 20 km/h.
- Keine Hinweise auf Umbauten an Motor, Controller oder Firmware.
Halten Sie die Angaben im Kaufvertrag fest. Weitere Prüfpunkte stehen im Ratgeber Gebraucht kaufen.
Häufige Fragen
Wo finde ich die ABE-Nummer meines E-Scooters? +
Auf dem Fabrikschild, das nach der eKFV auf der rechten Fahrzeugseite angebracht sein muss. Dort steht die Genehmigungsnummer der Allgemeinen Betriebserlaubnis oder der Einzelbetriebserlaubnis. Zusätzlich steht sie in der Datenbestätigung, die Sie vom Hersteller zum Fahrzeug bekommen.
Wie kann ich prüfen, ob mein E-Scooter eine Straßenzulassung hat? +
Das Kraftfahrt-Bundesamt veröffentlicht auf kba.de eine Liste aller Allgemeinen Betriebserlaubnisse für Elektrokleinstfahrzeuge mit ABE-Nummer, Typ- und Handelsbezeichnung sowie Genehmigungsinhaber. Steht die Nummer von Ihrem Fabrikschild dort mit passendem Typ, hat der Scooter eine ABE.
Was passiert, wenn ich ohne ABE fahre? +
Ein E-Scooter ohne ABE oder Einzelbetriebserlaubnis darf nach § 2 eKFV nicht im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden. Laut bussgeldkatalog.org kostet das 70 Euro. Fehlt zusätzlich die Haftpflichtversicherung, ist das nach § 30 PflVG eine Straftat.
Muss ich die ABE-Papiere beim Fahren dabeihaben? +
Die eKFV verlangt, die Datenbestätigung beziehungsweise die Bescheinigung über die Einzelbetriebserlaubnis aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Bewahren Sie das Dokument sorgfältig auf und halten Sie eine Kopie bereit.
Das Typenschild ist abgefallen oder unleserlich. Was nun? +
Wenden Sie sich an den Hersteller oder Händler und fragen Sie nach einem Ersatzschild. Halten Sie dafür Kaufbeleg, Datenbestätigung und die Fahrzeug-Identifizierungsnummer bereit. Bei Kontrollen oder beim Verkauf ist ein fehlendes Schild ein echtes Problem.
Das wird als Nächstes gefragt
Quellen
- Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (eKFV), §§ 1–3 und Anlage 1, Bundesamt für Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/ekfv/BJNR075610019.html (abgerufen 08.11.2026)
- § 19 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), Bundesamt für Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.html (abgerufen 08.11.2026)
- ABE – Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV), Kraftfahrt-Bundesamt, https://www.kba.de/DE/Themen/Typgenehmigung/Informationen_TGV/ABE_Elektrokleinstfahrzeuge/ABE_Elektrokleinstfahrzeuge_node.html (abgerufen 08.11.2026)
- Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeuge gemäß eKFV (Liste), Kraftfahrt-Bundesamt, https://www.kba.de/DE/Themen/Typgenehmigung/Informationen_TGV/ABE_Elektrokleinstfahrzeuge/ABE_Elektrokleinstfahrzeuge_liste.html (abgerufen 08.11.2026)
- § 30 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG), Bundesamt für Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/BJNR102130965.html (abgerufen 08.11.2026)
- E-Scooter-Tuning: Vorschriften und mögliche Sanktionen, bussgeldkatalog.org, https://www.bussgeldkatalog.org/e-scooter-tuning/ (abgerufen 08.11.2026)
Keine Rechtsberatung. Angaben nach bestem Wissen zum genannten Stand; im Zweifel gilt der Gesetzestext.